Der Eil- und Bereitschaftsdienst der linksrheinischen Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Köln, namentlich der Amtsgerichte Bergheim, Kerpen und Brühl wurde zum 01.04.2020 bei dem Amtsgericht Bergheim zentralisiert.

Ziel war zum einen die Schaffung  einheitlicher Standards. Zum anderen sollte durch eine reduzierte Anzahl fester Ansprechpartner ein verlässlicher Ablauf sichergestellt werden.

Für die Erledigung aller unaufschiebbaren Rechtshandlungen außerhalb der regulären Dienstzeiten des Amtsgerichts Kerpen ist demnach ausschließlich das Amtsgericht Bergheim zuständig.

 

Beim Amtsgericht Bergheim findet der Eil- und Bereitschaftsdienst zu folgenden Zeiten statt:

An Samstagen, sonstigen dienstfreien Werktagen sowie Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr.

An nicht dienstfreien Werktagen montags bis freitags von 6:00 Uhr bis 8:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr.

Die zentrale Faxnummer beim Amtsgericht Bergheim lautet: 02271 809-149

Anträge und Eingaben, die unter Benutzung dieser Nummer an das Amtsgericht Bergheim gefaxt werden, erreichen die zuständige Richterin bzw. den zuständigen Richter des Eil- und Bereitschaftsdienstes.

Zudem besteht für die Bürgerinnen und Bürger in unaufschiebbaren Eilfällen die Möglichkeit, sich samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen (Rosenmontag, Heiligabend und Silvester) in der Zeit von 10:00 bis 11:00 Uhr vor Ort an das Amtsgericht Bergheim bzw. die dortige Rechtsantragsstelle zu wenden.

Die Telefonnummer lautet: 02271 809-101