Bitte wundern Sie sich nicht, wenn Ihnen eine Rechnung von der Zahlstelle Köln übersandt wird. Die Zahlstelle Köln zieht für uns die ausstehenden Rechnungen ein. Gleichwohl gibt es im Amtsgericht Kerpen eine Zahlstelle, wo Sie natürlich auch bar einzahlen können. Bei allen Zahlungen ist stets das Geschäftszeichen des Gerichts oder das Kassenzeichen der Zahlstelle anzugeben.
Für Überweisungen an das Amtsgericht Kerpen benutzen Sie bitte unter Angabe des Geschäftszeichens folgende Bankverbindung:
Postbank Köln
IBAN: DE68 3701 0050 0011 3345 09
BIC: PBNKDEFF
Für Sicherheitsleistungen in Zwangsversteigerungsverfahren benutzen Sie bitte ausschließlich
die Bankverbindung der Zentralen Zahlstelle Justiz bei der Landesbank Hessen-Thüringen-Helaba
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16
BIC: WELADEDD
Bitte beachten sie unbedingt unseres Hinweise dazu im Hinweisblatt für Bietinteressenten