Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an,

Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.

Hierzu weist das Amtsgericht Kerpen auf Folgendes hin:

Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder     

in einfacher Schriftform erfolgen.

Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder

• bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort

oder

• bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

- Aufgaben/Abteilungen/Kirchenaustritt und

- Das Gericht/Terminbuchung