Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an,
Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen.
Hierzu weist das Amtsgericht Kerpen auf Folgendes hin:
Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder
in einfacher Schriftform erfolgen.
Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder
• bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort
oder
• bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Aufgaben/Abteilungen/Kirchenaustritt und
- Das Gericht/Terminbuchung