Es wird darum  gebeten, Eingaben und Anträge vornehmlich schriftlich einzureichen. Dies kann nicht nur per Telefax und Post, sondern auch über den Hausbriefkasten geschehen.  Bitte beachten Sie, dass es rechtlich noch nicht zulässig ist, Schriftsätze oder Mitteilungen per Email an uns zu senden.

Für Kirchenaustritte und alle Nachlassangelegenheiten ist wegen der hohen Fallzahlen eine vorherige Terminbuchung bzw. Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

Daneben besteht die Möglichkeit, Erbausschlagungen und Erbscheinanträge sowie Erklärungen zum Kirchenaustritt vor einem Notar Ihrer Wahl aufnehmen zu lassen.

Auch in Betreuungsangelegenheiten,  bei Beratungshilfesachen, bei Grundbucheinsichten und bei Gutachteneinsichten in Zwangsversteigerungssachen wird darum gebeten, nur nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorzusprechen.

Für Kirchenaustritte, die Beantragung von Beratungshilfe  und zur Gutachteneinsicht in Zwangsversteigerungssachen können Termine online gebucht werden.