Derzeit besteht im Gebäude des Amtsgerichts Kerpen keine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske.

Beim Auftreten von Erkältungssymptomen wird Bediensteten, Verfahrensbeteiligten sowie Besucherinnen und Besuchern des Gerichts aber weiterhin das Tragen medizinischer Gesichtsmasken, die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m, Handhygiene, Hust- und Niesetikette sowie das infektionsschutzgerechte Lüften empfohlen.

Für den Aufenthalt im Sitzungssaal können die Richterinnen und Richter besondere Anordnungen erlassen.