Während der Sprechzeiten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter für Anträge, Rückfragen und Besprechungen zur Verfügung.

Außerhalb der Sprechzeiten ist der Zugang zum Gericht während unserer  Öffnungszeiten möglich

-      zur Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung oder
-      bei Vorliegen einer Terminsvereinbarung

Sprechzeiten:

a)  Allgemein (incl. Zahlstelle):

     Montag bis Freitag:  8:00 Uhr - 12:00 Uhr
     Donnerstag auch: 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

b)  Nachlassgericht:

     Montags-Freitags: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
     Donnerstag auch: 13:30 Uhr - 15:00 Uhr

Persönliche Vorsprachen und telefonische Anfragen sind nur innerhalb der Sprechzeiten möglich. Es wird um vorherige Terminabsprache für die Beantragung von Erbscheinen gebeten. 

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag: 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag:  7:30 Uhr - 15:30 Uhr

Zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst:

Außerhalb unserer regulären Dienstzeiten steht zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen der zentrale Eil- und Bereitschaftsdienst beim Amtsgericht Bergheim zur Verfügung.