Während der Sprechzeiten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter für Anträge, Rückfragen und Besprechungen zur Verfügung.
Außerhalb der Sprechzeiten ist der Zugang zum Gericht während unserer Öffnungszeiten möglich
- zur Teilnahme an einer öffentlichen Verhandlung oder
- bei Vorliegen einer Terminsvereinbarung
Sprechzeiten:
a) Allgemein (incl. Zahlstelle):
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag auch: 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
b) Nachlassgericht:
Montags-Freitags: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag auch: 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen und telefonische Anfragen sind nur innerhalb der Sprechzeiten möglich. Es wird um vorherige Terminabsprache für die Beantragung von Erbscheinen gebeten.
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag: 7:30 Uhr - 15:30 Uhr
Zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst:
Außerhalb unserer regulären Dienstzeiten steht zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen der zentrale Eil- und Bereitschaftsdienst beim Amtsgericht Bergheim zur Verfügung.
Die Einzelheiten hierzu finden Sie unter dem Reiter „Aufgaben“.