Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstags auch: 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Während dieser Zeiten stehen Ihnen unsere Mitarbeiter für Anträge, Rückfragen und
Besprechungen zur Verfügung.
Achtung geändert Sprechzeiten:
Ab dem 01.10.2019 betragen die Sprechzeiten des Nachlassgerichts:
Montags-Freitags: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstags auch: 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen und telefonische Anfragen sind nur innerhalb der Sprechzeiten möglich. Es wird um vorherige Terminabsprache für die Beantragung von Erbscheinen gebeten.
Außerhalb der Sprechzeiten ist der Zugang zum Gericht zur Teilnahme an öffentlichen Verhandlungen jederzeit und im übrigen nach besonderer Terminvereinbarung mit einem Mitarbeiter möglich während unserer
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag: 7:30 Uhr - 15:30 Uhr
Zahlstelle:
Montag bis Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstags auch: 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst:
Außerhalb dieser regulären Dienstzeiten ist zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen bei dem Amtsgericht Bergheim ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für die linksrheinischen Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Köln (Amtsgerichte Bergheim, Kerpen und Brühl) eingerichtet.
Anträge im Eil- und Bereitschaftsdienst können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bergheim während der folgenden Sprechzeiten bzw. unter der folgenden Telefaxnummer gestellt werden:
Sprechzeiten:
Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen (Rosenmontag, Heiligabend, Silvester) von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Telefax: 02271 - 809149
Telefon: 02271 - 809101